e) Bei einer Grundstückzufahrt des Typs B muss das Kreuzen im Einmündungsbereich beim Gegenverkehr möglich sein muss. Das Strasseninspektorat Seeland hat in seinem Amtsbericht deshalb ausgeführt, zur Wahrung der Verkehrssicherheit dürften Fahrzeuge nicht auf der Strasse oder auf dem Trottoir stehen, um den Gegenverkehr abzuwarten. Es hat daher verlangt, dass der erste Parkplatz auf der Grundstückzufahrt erst 8 m ab Hinterkante Trottoir erstellt werden darf. Der Beschwerdegegner hat zwar daraufhin die Parkierung angepasst und den ersten Parkplatz etwas verschoben. Es ist aber fraglich, ob dies genügt.