Das Regierungsstatthalteramt Seeland hielt daraufhin fest, dass ohne Dienstbarkeit auf dem Nachbargrundstück die Einhaltung des Sichtfelds nicht dauerhaft gewährleistet sei, weshalb keine Baubewilligung in Aussicht gestellt werden könne. Der Beschwerdegegner reichte daraufhin einen überarbeiteten Umgebungsplan vom 24. Februar 2023 sowie einen Dienstbarkeitsvertrag über die Errichtung einer Bau- und Pflanzbeschränkung auf dem Nachbargrundstück Nr. K.________ ein. 14 Vgl. dazu Umgebungsplan vom 24. Februar 2023 samt Parkplatznachweis