_ stark eingeschränkt. Der Beschwerdegegner reichte daraufhin mit Schreiben vom 16. Januar 2023 einen angepassten Umgebungsplan vom 5. Januar 2023 ein. Vorgesehen war unter anderem eine Anpassung der bestehenden Hecke auf dem Nachbargrundstück Nr. K.________. Das Regierungsstatthalteramt Seeland hielt daraufhin fest, dass ohne Dienstbarkeit auf dem Nachbargrundstück die Einhaltung des Sichtfelds nicht dauerhaft gewährleistet sei, weshalb keine Baubewilligung in Aussicht gestellt werden könne.