a) Die Ausfahrt des Baugrundstücks mündet in eine Kantonsstrasse. In seinem Amtsbericht Strassenbaupolizei vom 9. November 2022 beantragte das Strasseninspektorat Seeland, die Strassenanschlussbewilligung sei nicht zu erteilen. Zur Begründung wies es im Wesentlichen darauf hin, dass im Einmündungsbereich des Strassenanschlusses das Kreuzen möglich sein und dass immer vorwärts auf die Kantonsstrasse gefahren werden müsse. Zudem sei das Sichtfeld Richtung Osten durch die Hecke auf dem Nachbargrundstück Studen (BE) Grundbuchblatt Nr. K.________ stark eingeschränkt.