a) Der Beschwerdeführer macht geltend, aus dem überarbeiteten Umgebungsplan sei bei Parkplatz 2 ersichtlich, dass die Mindestbreite gemäss VSS 40 291 von 2.45 m unterschritten werde. Vier Parkplätze seien nicht ausreichend für sieben Wohnungen. Bereits heute mit der bestehenden Liegenschaft mit drei Wohnungen würden die derzeit vorhandenen fünf Parkplätze besetzt und weitere Fahrzeuge würden sogar auf dem Wendeplatz abgestellt. Weiter seien für Fahrräder und Motorfahrräder pro Wohnung je zwei Abstellplätze zu erstellen, wovon mindestens die Hälfte zu überdachen sei. Auf den Plänen sei nicht ersichtlich, wo diese Abstellplätze realisiert werden sollen.