Messweisen im Bauwesen (BMBV; BSG 721.3); Erläuterungen und Praxisempfehlungen zur Umsetzung in die kommunalen Baureglemente, Zonenpläne und Überbauungsordnungen vom 1. März 2018), S. 2 4/13 BVD 110/2023/108 zur Nachbarparzelle nur 0.54 Meter beträgt, hält der Autounterstand den minimalen Grenzabstand von 2.0 m gemäss Art. 5 Abs. 2 GBR10 nicht ein. Er ist daher nicht bewilligungsfähig. 4. Erschliessung