Bei solchen Konstruktionen dürfen daher das Dach oder Teile davon nicht isoliert betrachtet werden, sondern die Konstruktion muss zusammen mit der darunterliegenden Fläche und der darauf stattfindenden Nutzung als Ganzes beurteilt werden. Daher sind solche Konstruktionen, auch wenn sie ganz oder teilweise offen sind bzw. keine Wände aufweisen, wie ein umwandetes Gebäude zu betrachten und es ist eine fiktive Fassadenflucht am Dachrand entlang bzw. entlang eines allfälligen Vordachs anzunehmen. In Gemeinden die für entsprechende Gebäude ein Mindestmass für Vordächer vorschreiben, wird die fiktive Fassadenflucht um dieses Mindestmass vom Vordachrand nach innen versetzt und gemessen.9