Allerdings handelt es sich dabei nicht um einen Originalplan, sondern um eine verkleinerte Kopie im A4-Format, die nur schlecht lesbar ist. Den Vorakten lässt sich nicht entnehmen, dass dem Beschwerdeführer Kenntnis vom Eingang dieses überarbeiteten Umgebungsplans gegeben worden ist. Er erhielt auch keine Gelegenheit zur Stellungnahme, obwohl damit eine Projektänderung verbunden war (neuer Velounterstand zwischen dem bestehenden Mehrfamilienhaus und der Q.________strasse). Das rechtliche Gehör des Beschwerdeführers wurde somit verletzt. 3. Unterstand