c) Die Beschwerdefrist beträgt 30 Tage. Sie beginnt am Tag nach der Zustellung des Gesamtentscheides zu laufen (Art. 40 Abs. 1 BauG, Art. 41 Abs. 1 VRPG4). Der Gesamtentscheid vom 8. Juni 2023 wurde dem Beschwerdeführer am 14. Juni 2023 zugestellt. Die Beschwerde wurde am 13. Juli 2023 der Post übergeben und damit innerhalb der Beschwerdefrist eingereicht. Die Beschwerde enthält einen Antrag und eine Begründung (Art. 32 Abs. 2 VRPG). Auf die formund fristgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten. 2. Rechtliches Gehör