Wegen der fehlenden Wendemöglichkeit könne keine Strassenanschlussbewilligung erteilt werden. Das Bauvorhaben sei ein Fremdkörper in der Umgebung und weise keine gute Gesamtwirkung auf. 3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. In seiner Beschwerdeantwort vom 27. Juli 2023 beantragt der Beschwerdegegner die Abweisung der Beschwerde. Mit Stellungnahme vom 14. August 2023 beantragt die Gemeinde die vollumfängliche Abweisung der Beschwerde. In seiner Stellungahme vom 17. August 2023 beantragt das Regierungsstatthalteramt Seeland die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei.