2022 beantragte das Strasseninspektorat Seeland, die Strassenanschlussbewilligung sei nicht zu erteilen. Zur Begründung wies es im Wesentlichen darauf hin, dass im Einmündungsbereich des Strassenanschlusses das Kreuzen möglich sein und dass immer vorwärts auf die Kantonsstrasse gefahren werden müsse. Zudem sei das Sichtfeld Richtung Osten durch die Hecke auf dem Nachbargrundstück Studen (BE) Grundbuchblatt Nr. K.________ stark eingeschränkt. Der Beschwerdegegner reichte daraufhin mit Schreiben vom 16. Januar 2023 einen angepassten Umgebungsplan vom 5. Januar 2023 ein. Vorgesehen war unter anderem eine Anpassung der bestehenden Hecke auf dem Nachbargrundstück Nr. K.________.