Gegen das Bauvorhaben erhob der Beschwerdeführer Einsprache. Anlässlich der Einigungsverhandlung vom 14. Juni 2022 hielt der Beschwerdegegner grundsätzlich an seinem Baugesuch fest, stellte aber eine Überarbeitung des Umgebungsplans in Aussicht. Das Regierungsstatthalteramt Seeland unterbreitete den überarbeiteten Umgebungsplan unter anderem dem Strasseninspektorat Seeland des kantonalen Tiefbauamts zur Stellungnahme. In seinem Amtsbericht Strassenbaupolizei vom 9. November 1/13 BVD 110/2023/108