2. Die Verfahrenskosten von CHF 2000.00 werden der Beschwerdegegnerschaft zur Bezahlung auferlegt. Die Beschwerdegegnerschaft haftet solidarisch für den gesamten Betrag. Das Inkasso erfolgt mit separater Zahlungseinladung. 3 a) Die Beschwerdegegnerschaft hat den Beschwerdeführenden 1 und 2 Parteikosten im Betrag von CHF 2197.10 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. b) Die Beschwerdegegnerschaft hat den Beschwerdeführenden 3 und 4 Parteikosten im Betrag von CHF 2197.10 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. IV. Eröffnung