Im vorliegenden Fall ist der gebotene Zeitaufwand als unterdurchschnittlich zu werten, da nur ein Schriftenwechsel stattfand und kein Beweisverfahren durchgeführt wurde. Angesichts der Baukosten gemäss Baugesuch von rund CHF 970 000.00 und den umstrittenen Rechtsfragen sind die Bedeutung der Streitsache und die Schwierigkeit des Prozesses insgesamt als knapp durchschnittlich einzustufen. Daher erscheint ein Honorar von insgesamt CHF 4000.00 als angemessen. Die massgebenden Parteikosten für beide Beschwerden betragen somit CHF 4394.15 (Honorar CHF 4000.00, Auslagen CHF 80.00, Mehrwertsteuer CHF 314.15).