Vorliegend wurden zwar zwei Beschwerden eingereicht. Da diese jedoch vom selben Rechtsvertreter verfasst wurden und bis auf kleinere Abweichungen identisch sind, werden sie bezüglich der Verfahrenskosten wie eine Beschwerde behandelt. In Anwendung der erwähnten Bestimmungen wird die Pauschale insgesamt auf CHF 2000.00 festgelegt.