b RPG – ungenügend geprüft worden (E. 6d). Bevor das AGR als hierfür zuständige Bewilligungsbehörde mittels Verfügung nochmals über dieses Ausnahmegesuch befindet, wird es – unter Beizug der KDP – abzuklären haben, ob die vorliegend ersuchte vollständige Zweckänderung für den Erhalt des Baudenkmals nötig ist und ob hierfür die Schaffung von Wohnraum im geplanten Umfang durch Umbau des alten Wohnteils als auch durch Erweiterung des Wohnraums in den gesamten Ökonomieteil mittels Einbau von drei Wohnungen nötig ist. Die Erkenntnisse wird das AGR in seiner Verfügung nachvollziehbar auszuführen haben. Ebenso 32 Ruth Herzog, in Kommentar zum bernischen VRPG, 2. Aufl. 2020, Art. 72 N. 8.