Zunächst muss die Publikation des Bau- und Ausnahmegesuches im kantonalen Amtsblatt nachgeholt werden (E. 4) und den Beschwerdeführenden wird noch Gelegenheit zu geben sein, zum Amtsbericht des Regierungsstatthalteramts vom 27. Oktober 2022 Stellung zu nehmen (E. 3b). Der ohne Beteiligung der Einsprechenden durchgeführte Augenschein stellt eine Verletzung des rechtlichen Gehörs dar, welche ebenfalls noch zu heilen sein wird, allenfalls durch Wiederholung des Augenscheins unter korrekten Rahmenbedingungen (E. 3d). Die Gemeinde wird sodann die ersuchten Ausnahmebewilligungen nach Art. 26 BauG für das Unterschreiten der minimalen Fensterfläche nach Art.