e RPG geforderten Interessenabwägung. Diese Interessenabwägung setzt voraus, dass die massgebenden Interessen ermittelt werden (etwa im Zusammenhang mit den von den Beschwerdeführenden erwähnten Befürchtungen zu Lärm- und Geruchsklagen durch die neuen Mieterinnen und Mieter oder mit den von ihnen erwähnten Interessen am unveränderten Erhalt des geschützten Weilers), diese Interessen zu gewichten sind und die Zulässigkeit des Vorhabens unter Einbezug aller Interessen abzuwägen ist.