Auch wenn es eher fraglich scheint, dass die projektierte Parkfläche im bestehenden Volumen realisiert werden kann, so ist dies dennoch nicht geklärt und kann entsprechend nicht ganz ausgeschlossen werden. Zu klären ist etwa, ob die benötigten Parkplätze nicht im Bereich von bestehenden Nebennutzflächen (etwa im Ökonomieteil) anstelle von neu zu schaffender Wohnfläche realisierbar sind oder ob eine Unterbringung dieser Parkplätze im Bereich des Tenns im Dachgeschoss via die vorhandene Tennzufahrt möglich ist. Andererseits ist ungeprüft, ob mit dem strittigen Vorhaben und mit der Schaffung von vier Wohnungen gemäss Art. 24d Abs. 3 Bst.