Es trifft zu, dass sich die KDP in ihrem Amtsbericht hierzu ebenfalls nicht vernehmen liess. Entsprechend ist derzeit ungenügend geklärt, ob die vorliegend ersuchte vollständige Zweckänderung für den Erhalt des Baudenkmals nötig ist und ob hierfür die Schaffung von Wohnraum im geplanten Umfang durch Umbau des alten Wohnteils als auch durch Erweiterung des Wohnraums in den gesamten Ökonomieteil mittels Einbau von drei Wohnungen nötig ist. Eine fachliche Beurteilung hierzu fehlt und verunmöglicht derzeit eine Prüfung der Voraussetzung von Art. 24d Abs. 2 Bst.