24d Abs. 2 RPG fest. Grundlage dafür sei eine positive Beurteilung der KDP und der Abschluss eines entsprechenden Unterschutzstellungsvertrags, was hier vorliege. Die Liegenschaft werde nicht mehr landwirtschaftlich genutzt, es bestehe kein Bedarf an landwirtschaftlich genutzten Einstellund Nutzflächen. Basierend auf dem Amtsbericht der KDP und der Aufforderung der Gemeinde habe es die Ausnahmebewilligung erteilt.