Eine Anpassung der Verkehrswege brauche es nicht. Sie hätten sodann die Bedenken der Beschwerdeführenden bezüglich Immissionen durchaus zur Kenntnis genommen und seien bereit, ihre künftigen Mieter in den Mietverträgen darauf aufmerksam zu machen, dass mit den landwirtschaftlichen Betrieben Immissionen verbunden seien, die zu tolerieren sind. Das Vorhaben stelle für die umliegenden landwirtschaftlichen Gewerbe keine Gefahr dar. Der Strukturwandel lasse mächtige Häuser zurück, die im Interesse des Denkmalschutzes aber auch des Ortsbildschutzes unterhalten werden müssten.