Mit Verfügung vom 24. April 2023 erteilte das AGR die Ausnahmebewilligung nach Art. 24d RPG «nach Prüfung der Akten und aufgrund des Amtsberichts der Denkmalpflege des Kantons Bern vom 5. April 2023». Zur Begründung führte es aus, mit dem Bauvorhaben bleibe das Erscheinungsbild in den wesentlichen Zügen gewahrt und dem Vorhaben stünden keine wesentlichen Interessen entgegen. Die Bedingungen und Auflagen der KDP gemäss Amtsbericht vom 5. April 2023 seien einzuhalten.