Im Aussenraum ist als einzige Änderung der Neubau von zwei Autounterständen an einer für die Umgebung verträglichen Lage und in einer passenden Materialisierung vorgesehen. Unter Berücksichtigung der erwähnten Punkte stellt das Vorhaben keine Beeinträchtigung des Baudenkmals mit seiner Umgebung dar und entspricht den Anforderungen der Denkmalpflege.» Entsprechend beantragte die KDP die Bewilligung des Bauvorhabens unter diversen Auflagen. Gestützt auf die Baugesuchspläne schlossen die KDP und der Beschwerdegegner 2 im Juni 2023 einen neuen Unterschutzstellungsvertrag26 ab.