Die Gemeinde hält in ihrer Stellungnahme vom 15. August 2023 fest, sie habe nach allgemeiner Erfahrung davon ausgehen dürfen, dass die dem Grundstück Schüpfen Grundbuchblatt Nr. P.________ zustehende Wassermenge genüge und die Parteien dies ansonsten unter sich regeln müssten. Das Bauvorhaben sei daher mit genügend Waser erschlossen. Sie sei an der Überarbeitung der generellen Wasserversorgungsplanung (GWP), bei welcher zwingend die Wasserversorgungs- und Wasseranschlusspflicht geklärt werden müsse. Die Arbeitsvergabe für die Überarbeitung sei im Frühling 2023 erfolgt.