b) Die Beschwerdeführenden argumentieren, die private Wasserquelle des Weilers J.________ liefere im Jahresdurchschnitt rund 11 520 bis 14 400 Liter Trinkwasser pro Tag. Davon stehe dem Baugrundstück ein Viertel oder 2880 bis 3600 Liter pro Tag zu, was für die vier geplanten Wohnungen mit insgesamt 13 Zimmern für bis zu 13 Personen nicht ausreiche, da von einem Verbrauch von rund 3700 Litern auszugehen sei. Folglich sei nicht sichergestellt, dass das Baugrundstück auf den Zeitpunkt der Fertigstellung der vier Wohnungen genügend erschlossen sein werde.