d) Gemäss den Ausführungen des AGR in der Stellungnahme vom 17. August 2023 fand am 10. November 2022 ein Augenschein vor Ort unter Beisein der KDP, des AGR, der Beschwerdegegnerschaft mit ihrem Planer sowie der Gemeinde statt. Obwohl zu diesem Zeitpunkt die Einsprachen der Beschwerdeführenden vom 19. und 24. Oktober 2022 bereits eingegangen waren, fand dieser Augenschein ohne die Einsprechenden statt. Dieser Augenschein ist weder im Sachverhalt des angefochtenen Entscheids erwähnt, noch findet sich hierzu ein Protokoll in den amtlichen Akten.