Es beantrage aber, der Entscheid der Gemeinde vom 26. Juni 2023 sei aufzuheben und das Verfahren sei zur Fortsetzung und Neubeurteilung an die zuständige Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Schüpfen zurückzuweisen. Mit Beschwerdeantwort vom 21. August 2023 beantragt die Beschwerdegegnerschaft die Abweisung der Beschwerden, soweit darauf einzutreten sei. Nach Zustellung dieser Eingaben reichte die Beschwerdegegnerschaft die Stellungnahme vom 22. September 2023 ein, worin sie sich zur Stellungnahme des AGR vom 17. August 2023 äussert und ihre in der Beschwerdeantwort vom 21. August 2023 gestellten Rechtsbegehren bestätigt.