3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Mit Eingabe vom 15. August 2023 nahm die Gemeinde zu den Beschwerden Stellung, ohne einen ausdrücklichen Antrag zu stellen. Mit Stellungnahme vom 17. August 2023 führt das AGR aus, es halte grundsätzlich an der Verfügung vom 24. April 2023 betreffend Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach Art. 24d Abs. 2 RPG fest. Es beantrage aber, der Entscheid der Gemeinde vom 26. Juni 2023 sei aufzuheben und das Verfahren sei zur Fortsetzung und Neubeurteilung an die zuständige Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Schüpfen zurückzuweisen.