«J.________»). Mit Schreiben vom 23. Dezember 2022 ging eine Projektänderung ein, welche insbesondere die Erhöhung von drei auf vier Wohnungen enthielt. Gegen das Bauvorhaben erhoben die Beschwerdeführenden Einsprache. Mit Verfügung vom 24. April 2023 erteilte das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) nach Prüfung der Akten und aufgrund des Amtsberichts der kantonalen Denkmalpflege (KDP) vom 5. April 2023 die Ausnahmebewilligung nach Art. 24d RPG1 unter Auflagen. Gestützt darauf erteilte die Gemeinde Schüpfen mit Gesamtentscheid vom 26. Juni 2023 die Baubewilligung.