2. Die Beschwerde der Beschwerdeführenden 1 und 2 und die Beschwerde des Beschwerdeführers 3 werden abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. Der Bauentscheid des Regierungsstatthalteramtes Bern-Mittelland vom 6. Juni 2023 wird bestätigt. 3. a) Den Beschwerdeführenden 1 und 2 werden Verfahrenskosten von CHF 1200.– zur Bezahlung auferlegt. Sie haften solidarisch für diesen Betrag. b) Dem Beschwerdeführer 3 werden Verfahrenskosten von CHF 1200.– zur Bezahlung auferlegt. c) Separate Zahlungseinladungen folgen, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.