Die Rechtsvertreter der Beschwerdegegnerinnen machen in ihrer Kostennote vom 23. April 2025 für das Beschwerdeverfahren vor der BVD Parteikosten von CHF 4992.50 geltend (Honorar CHF 4500.–, Auslagen CHF 135.– und Mehrwertsteuer von CHF 357.50). Die Kostennote gibt bezüglich der Höhe des Honorars und den Auslagen zu keinen Bemerkungen Anlass. Zu berücksichtigen ist demgegenüber, dass die Beschwerdegegnerinnen mehrwertsteuerpflichtig sind81 und somit die von ihren Rechtsvertretern auf sie überwälzte Mehrwertsteuer in ihrer eigenen Mehrwertsteuerabrechnung als Vorsteuer abziehen können.