Das Bundesgericht hat die Kritik an der Messmethode und an der Tauglichkeit des QS-Systems für adaptive Antennen, die mit einem Korrekturfaktor betrieben werden, verworfen. Ebenfalls hat das Bundesgericht die Anwendung des Korrekturfaktors bei adaptiven Antennen grundsätzlich für rechtskonform befunden. Der Antrag der Beschwerdeführenden 1 und 2 auf Sistierung des Verfahrens (vgl. Ziffer 3 und 4 der Rechtsbegehren) ist demnach abzuweisen, soweit er durch die neuere Bundesgerichtsrechtsprechung nicht gegenstandslos geworden ist.