a) Zu beurteilen waren zwei separat eingereichte Beschwerden, die vereinigt wurden. Beide Beschwerden der Beschwerdeführenden gegen den Bauentscheid des Regierungsstatthalteramts Bern-Mittelland vom 6. Juni 2023 erweisen sich insgesamt als unbegründet und sind abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden kann. Gleiches gilt für sämtliche gestellten Verfahrensanträge. Weiter besteht nach dem bisher Gesagten kein Grund für eine Verfahrenssistierung. Das Bundesgericht hat die Kritik an der Messmethode und an der Tauglichkeit des QS-Systems für adaptive Antennen, die mit einem Korrekturfaktor betrieben werden, verworfen.