Prüfung von Alternativstandorten vor.73 Schliesslich ist im Baubewilligungsverfahren auch nicht zu prüfen, ob die Datenübertragung über 5G etwa 14-mal mehr Energie als die Datenübertragung über Glasfaserkabel benötigt. Auch diese Fragen spielen daher für die Bewilligungsfähigkeit des Baugesuchs keine Rolle. 15. Gesamtplanungspflicht für Mobilfunkanlagen