14. Kein Versorgungsauftrag und Stromverbrauch a) Die Beschwerdeführenden 1 und 2 bestreiten den Bedarf für zusätzliche Leistung und / oder 5G Technologie am Standort des vorliegenden Bauvorhabens. Das Wachstum des mobilen Datenvolumens habe in den letzten Jahren sehr stark abgenommen von jährlich 100% auf 30%. Ebenfalls sei das gesellschaftliche Interesse an der neuen Technologie 5G fraglich. Weiter monieren sämtliche Beschwerdeführenden, die Datenübertragung über 5G benötige etwa 14 Mal mehr Energie als die Übertragung über Glasfaser.