c) In seinem Urteil 1C_307/2024 vom 9. Dezember 2024 zum Korrekturfaktor bestätigte das Bundesgericht sodann auch die geltende Rechtsprechung, wonach auch für adaptive Antennen eine taugliche Messmethode besteht.69 Die Beschwerdeführenden 1 und 2 bringen nichts vor, was diese höchstrichterliche Praxis umzustossen vermag. Bei der rechnerischen Prognose sind die Reflexionen gemäss der Vollzugsempfehlung zur NISV gerade ausdrücklich nicht zu berücksichtigen.70 Die rechnerische Prognose der Beschwerdegegnerinnen im Standortdatenblatt vom 5. Mai 2022 (Revision 1.34) wurde vom AUE geprüft und für richtig befunden.