Es besteht nach dem Gesagten kein Grund zur Annahme, dass das QS-System der Beschwerdegegnerinnen das Einhalten der Grenzwerte – auch wenn ein Korrekturfaktor auf die adaptiv betriebenen Antennen angewendet wird – nicht genügend kontrollieren könnte. Entsprechend hat das Bundesgericht vor kurzem im Urteil 1C_307/2023 vom 9. Dezember 2024 seine bisherige Rechtsprechung betreffend den QS-Systemen auf adaptive Antennen mit Anwendung eines Korrekturfaktors übertragen. Es legte dabei dar, dass eine Echtzeitüberwachung nicht erforderlich sei, weil im QS-System nicht die momentane, sondern die maximale Sendeleistung erfasst und kontrolliert werde.