sich dabei um Parameter, welche einen Einfluss auf die Sendeleistung und das Abstrahlverhalten haben. Auch diese müssen dokumentiert und überwacht werden. Das BAKOM hat in einem Validierungsbericht bestätigt, dass die für die Kontrolle von adaptiven Antennen notwendigen Parametern in den QS-Systemen der Beschwerdegegnerinnen korrekt abgebildet und die Systeme für adaptive Antennen tauglich sind.65 Zudem wurden die QS-Systeme der Beschwerdegegnerinnen durch eine externen Prüfstelle, der SGS Société Générale de Surveillance SA, überprüft und ein entsprechendes Zertifikat ausgestellt.66