b) Gemäss der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zu adaptiven Antennen, welche im «worst-case» Verfahren bewilligt wurden, besteht für deren Überprüfung ein taugliches QS-Sys- tem.63 Wenn bei adaptiv betriebenen Sendeantennen wie in vorliegendem Fall der Korrekturfaktor angewendet wird, müssen QS-Systeme gemäss dem Nachtrag zur Vollzugsempfehlung mit weiteren Parametern ergänzt werden.64 Die Betreiberinnen haben die QS-Systeme mit den für adaptive Antennen notwendigen Parametern gemäss den Vollzugsempfehlungen ergänzt. Es handelt