Die Beschwerdegegnerinnen erwidern, die Einhaltung der Grenzwerte müsse messtechnisch belegt sein. Der Bericht der Fachstelle Immissionsschutz vom 15. Dezember 2022 zeige, dass die Grenzwerte rechnerisch am in Frage stehenden Antennenstandort eingehalten würden. Durch die geplanten Abnahmemessungen werde zudem sichergestellt, dass die Grenzwerte auch nach Inbetriebnahme der Anlage nicht überschritten würden. Die erwähnten Reflexionen führten nicht zur Untauglichkeit der Immissionsprognosen im Standortdatenblatt.