Bei der automatischen Leistungsbegrenzung handelt es sich um eine Softwareapplikation auf der einzelnen Antenne und nicht pro Antennengruppe oder pro Betreiber verschiedener Antennen in einer Antennengruppe, wie es der Beschwerdeführer 3 suggeriert. Diese Softwareapplikation detektiert dauernd die in einen Funksektor abgestrahlte Gesamtleistung der einzelnen adaptiven Antenne.