b) Wie gesehen unter Erwägungen 10 und 11, kann es vorkommen, dass im tatsächlichen Betrieb die massgebende Sendeleistung ERPn kurzzeitig überschritten wird. Der Korrekturfaktor darf daher nur angewendet werden, wenn adaptive Antennen mit einer automatischen Leistungsbegrenzung (Power Lock) ausgerüstet sind.59 Bei der automatischen Leistungsbegrenzung handelt es sich um eine Softwareapplikation auf der einzelnen Antenne und nicht pro Antennengruppe oder pro Betreiber verschiedener Antennen in einer Antennengruppe, wie es der Beschwerdeführer 3 suggeriert.