Dem ist nichts beizufügen. Die Rügen der Beschwerdeführenden, bezüglich der Anwendung des Korrekturfaktors KAA und der Berechnung des Anlagegrenzwerts bei den OMEN erweisen sich nach dem Gesagten als unbegründet. 12. Unkoordinierte Leistungsbegrenzung der adaptiven Antennen mit Korrekturfaktoren a) Der Beschwerdeführer 3 bringt weiter vor, dass im schlechtesten Fall zusätzlich zur Strahlungsleistung der adaptiven Antenne der Beschwerdegegnerin 1 die Strahlung der darunter instal-