Im Übrigen hat die zuständige kantonale NIS-Fachstelle, die Abteilung Immissionsschutz des AUE, vorliegend das Bauvorhaben und insbesondere das Standortdatenblatt vom 5. Mai 2022, Rev. 1.34, geprüft und dabei befunden, dass alle Voraussetzungen für die Anwendung des Korrekturfaktors KAA erfüllt seien (automatisierte Leistungsbegrenzung, angepasstes Qualitätssicherungssystem, angepasste NIS-Datenbank des BAKOM).57 Das AUE sieht aufgrund der Beschwerde keinen Anlass, von dieser Meinung abzuweisen.58 Dem ist nichts beizufügen.