Adaptive Antennen werden somit zu Recht anders beurteilt als konventionelle Antennen. Genau das wiederspiegeln Anhang 1 Ziffer 63 Abs. 2 und 3 NISV, indem sie eben gerade unterschiedliche Vorgaben für die adaptiven Antennen gegenüber den konventionellen Antennen und damit gegenüber Anhang 1 Ziffer 63 Abs. 1 NISV definieren.