a) Die Beschwerdeführenden bringen vor, aufgrund des bei einem Teil der Antennen angewandten Korrekturfaktors würden an manchen OMEN der Anlagegrenzwert zumindest zeitweise überschritten. Bei diesen Antennen würden nicht die effektive Sendeleistung im Standortdatenblatt erfasst. Diese müsse gerade durch die Anwendung des Korrekturfaktors höher sein, da mit den deklarierten Sendeleistungen kein adaptiver Betrieb möglich sei. Durch die Aufschaltung des Korrekturfaktors würden damit die im Standortdatenblatt deklarierten Anlagegrenzwerte überschritten werden. Anhang 1 Ziffer 61 Abs. 1 und Abs. 3