c) Bezüglich den Vorbringen der Beschwerdeführenden betreffend das Vorsorgeprinzip und den durch nichtionisierende Strahlung hervorgerufenen oxidativem Stress hielt das Bundesgericht im zitierten Urteil vom 9. Dezember 2024 fest, es sei unbestritten, dass es nicht-thermische Wirkungen gebe. Wie solche Effekte zustande kämen, sei jedoch nicht bekannt. Ebenso wenig lasse sich beim heutigen Kenntnisstand sagen, ob und unter welchen Bedingungen sie zu einem Gesundheitsrisiko würden.