eingehalten werden müsse. Die dadurch ermöglichte Überschreitung des Anlagegrenzwerts sei jeweils nur kurzzeitig; mehrheitlich werde diese eingehalten und es bestehe in Bezug auf nachgewiesene Gesundheitsgefährdung nach wie vor eine deutliche Sicherheitsmarge. Mit der automatischen Leistungsbegrenzung werde dabei gewährleistet, dass der Anlagegrenzwert über 6 Minuten gemittelt nicht überschritten werde und die darüberliegenden Leistungsspitzen somit nur kurz ausfielen.52