Die besondere Signalcharakteristik von adaptiven Antennen rechtfertige eine zu konventionellen Antennen differenzierte Betrachtungsweise. Es sei nicht zu beanstanden, dass mit den neu eingeführten Bestimmungen in Anhang 1 Ziffer 63 Abs. 2 NISV die Sendeleistung nicht mehr im Maximum, sondern – wie die Immissionsgrenzwerte – über sechs Minuten gemittelt 49 Vgl. zum Begriff mit Hinweisen: Markus Müller, Bernische Verwaltungsrechtspflege, Dritte, vollständig überarbeitete Auflage, Bern 2021, S. 200 f. 50 Vgl. die rechtskräftigen BVD 110/2023/75 vom 6. September 2023, E. 4 und 6 und BVD 110/2022/157 vom 7. No-